Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht
Mediatorin
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Opferschutz

Wer einmal zum Opfer geworden ist, will das nie wieder erleben. Manche verkriechen sich dann, verstecken sich, andere gehen in die Offensive. Opfer eines Verbrechens geworden zu sein, macht etwas mit dem Leben und der Persönlichkeit. Ich biete Ihnen meine Hilfe an.

  • Nebenklage im Strafverfahren
  • Adhäsionsverfahren
  • Gewaltschutz/Stalking
  • Unterlassungsansprüche
  • Schadensersatz & Schmerzensgeld
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz, Rente/Berufsschadensausgleich

Nicht nur Täter, auch Opfer haben Rechte

Anwaltlicher Opferschutz ist vielfältig: Es gibt kein Opfergesetz, das die Rechte der Opfer umfassend regelt. Die Rechte der Opfer ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Urteilen, die ergangen sind und die sich nicht nur auf das jeweilige Strafverfahren beschränken. Die taktvolle persönliche Beratung, die Begleitung des Opfers und die Durchsetzung der Rechte des Opfers gegenüber Täter und Staat halte ich für besonders wichtig. Im Zivilrecht regel ich Ihre möglichen Schmerzensgeld-, Schadensersatz-, Unterlassungs-, Unterhalts- und Rentenansprüche sowie Ansprüche nach dem OEG.

Nebenklage / Strafverfahren

Opferanwälte erhalten Akteneinsicht. Das eröffnet die Möglichkeit, das Opfer über den Verlauf der Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft zu informieren und den bisherigen Ermittlungsstand zu überprüfen. Mitunter können weitere Beweiserhebungen angeregt werden, zum Beispiel die Vernehmung von Zeugen, die die Glaubwürdigkeit des Opfers untermauern.

Nicht jedes Opfer ist nebenklageberechtigt. Sind Sie Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, von Straftaten gegen die Ehre, die Freiheit (z. B. Menschenhandel), die körperliche Integrität und Nachstellung/Stalking oder Opfer eines versuchten Tötungsdelikts geworden, steht Ihnen der Weg der Nebenklage offen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nebenklageberechtigt auch Angehörige eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten. Ob Sie nebenklageberechtigt sind, erläutere ich zusammen mit Ihnen.

Noch vor der Hauptverhandlung werden Sie über den Ablauf der Verhandlung, über die Aufgaben und über Befugnisse der einzelnen Verfahrensbeteiligten informiert. Das kann Ihnen die Angst nehmen, vielen unbekannten Personen gegenübertreten zu müssen. Während der Hauptverhandlung bleibe ich als Ihre Opferanwältin an Ihrer Seite.

Opfer von Straftaten stehen in der Hauptverhandlung oft Auge in Auge dem Täter gegenüber. Dies ist oftmals eine große seelische Belastung. Hier helfe ich in Absprache mit den anderen Verfahrensbeteiligten, die Vernehmung des Opfers so schonend wie möglich zu gestalten.

Aufgabe des Opferanwaltes ist es auch, möglichst keine Fragen zuzulassen, die den persönlichen Lebensbereich des Opfers betreffen oder in besonderen Fällen für einen Ausschluss der Öffentlichkeit zu sorgen. Auch kann sich das Opfer während der Vernehmung von einer Vertrauensperson begleiten lassen. In Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen kann der Angeklagte während der Vernehmung des Opfers aus dem Sitzungssaal entfernt werden. Darüber hinaus ist es möglich, schon während des Strafprozesses Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegen den Täter im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahrens geltend zu machen.

Gewaltschutz

Das Rechtssystem gilt vor allem für die Fälle, in denen bereits etwas geschehen ist. Hier jedoch steht die Vermeidung im Vordergrund. Das Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten häuslichen Umfeld. Selbstverständlich setze ich Ihre Interessen auch in diesem rechtlichen Rahmen durch.

Stalking

Stalking, bzw. Nachstellung ist das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer Person, die hierdurch bedroht und geschädigt werden kann. Ich leite für Sie alle notwendigen Maßnahmen ein, um ein eventuell vorliegendes Stalking zu beenden.

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Familienrecht von A bis Z

Von A wie Abänderungsantrag bis Z wie Zugewinn kümmere ich mich um alles, damit die...

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